Steuerliche Gestaltungs-, Planungs- und Deklarationsberatung im unternehmerischen
und privaten Bereich bei
- Unternehmens-/Praxisgründungen und Übernahmen
- Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
- Unternehmensnachfolge
- Investitionsentscheidungen
- Personalentscheidungen
- Vermögensanlageplanungen
- Baufinanzierungen
- Vermietungen und Verpachtungen
- Altersversorgungsmodellen (u.a. Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer,
Direktversicherungen)
- Schenkungen
- Erbregelungen
- Private und betriebliche Steuererklärungen
- Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
- Antragstellung in Steuerangelegenheiten
- Gutachten
Buchführung und Jahresabschlußbericht, insbesondere
- Finanzbuchführung
- Prüfung einzelner Konten der Buchführung und derBilanz
- Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang und Lagebericht)
- Einnahme-/Überschußrechnung gem. § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes
- Anlagenbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsbuchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Meldungen an die Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und
Finanzämter
- Lohn- und Gehaltsüberweisungen, z.B. an Arbeits-, Sozial-, Versorgungs-
und BAFÖG-Ämter
Steuerrechtsdurchsetzung, unter anderem
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Verhandlung mit Behörden
- Unterstützung von Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
- Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
- Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
- Vertretung in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten
Der Steuerberater ist häufig zugleich auch der Unternehmens- /
Praxisberater, denn er
- besitzt genaue Kenntnis der Praxis / des Unternehmens und seiner
Rahmenbedingungen
- kennt die enge Verzahnung zwischen unternehmerischen Entscheidungen und
den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen.
- Steuerberaterinnen und Steuerberater sind auf dem Gebiet der Unternehmensberatung
an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert, da nur eine effiziente Dauerbetreuung
sicherstellt, daß die empfohlenen Maßnahmen greifen
- Unser Berufsstand hat sich während des vorwiegend betriebswirtschaftlichen Studiums sowie
in der mehrjährigen hauptberuflichen Tätigkeit vor dem Steuerberaterexamen mit zahlreichen
betriebswirtschaftlichen Fragen befaßt.
Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung, insbesondere
- Existenzgründung, -aufbau und -festigung
- Rechtsformwahl und Standortplanung
- Aufbau und Führung des Rechnungswesens, einschl. der Installation einer Kosten
und Leistungsrechnung
- Organisations-, Betriebs- und Verwaltungsablauf
- Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnung
- Liquiditätsrechnung und Finanzierungsalternativen,
- Fördermittelberatung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Unternehmens- / Praxisanalyse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Branchen- /
Praxisvergleiche
- Schwachstellenanalyse
- Rationalisierung, Interne Revision, Controlling
- Hilfestellung in der Unternehmens- / Praxiskrise, wie drohende Illiquidität,
Insolvenz, Sanierung
- Unternehmenskauf, Unternehmenszusammenschluß,
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolgeschaft bzw. Umwandlung
- Umstellung auf den Euro
- Begleitung bei Gesprächen mit Kreditinstituten
Gesetzliche und freiwillige Prüfungen, die ich als vereidigter Buchprüfer
durchführen darf, insbesondere
- die Prüfung von Jahresabschlüssen von Einzelunternehmen / - praxen, Personenhandelsgesellschaften,
Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, sowie kleineren und mittelgroßen Gesellschaften mit
beschränkter Haftung und kleinere Aktiengesellschaften
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfungen für das duale System
Als Rechtsbeistand (Erlaubnis des Präsidenten des Landgerichtes Münster vom 31. März 1980)
führe ich unter Berücksichtigung des Rechtsberatungsgesetzes Rechtsberatung durch zu Fragen
- des Aktien- und GmbH-Gesetzes (u.a. Entwurf einer Satzung, Geschäftsordnung bzw.
Geschäftsführer-Anstellungsvertrages)
- des Handelsgesetzbuches (u.a. Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen)
- anderer Gebiete des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts
- sowie des Miet- und Erbrechts.
Soweit mir eine rechtsberatende Tätigkeit nicht erlaubt ist, verweise ich auf die bestehende
Bürogemeinschaft mit Volljuristen.